Sachkundenachweis für Hundehalter – Änderung in Bremen ab dem 1. Juli 2026
Seit dem 1. Juli 2026 gilt im Bundesland Bremen für Personen, die sich einen Hund anschaffen, eine gesetzliche Pflicht zum Sachkundenachweis (Hundeführerschein). Die Regelung umfasst eine theoretische sowie eine praktische Prüfung und gilt grundsätzlich für Neuhundehalter.
Für Nordrhein-Westfalen gilt diese Regelung nicht. Auf unsere Rückfrage bei der Tierärztekammer Nordrhein wurde uns bestätigt, dass es in NRW derzeit keine entsprechende Änderung gibt und eine Einführung einer vergleichbaren Pflicht aktuell nicht geplant ist.
Es gelten die bisherigen Bestimmungen.
Sollte sich die Rechtslage ändern, informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig.

Sachkundenachweis für Hundehalter – Änderung in Bremen ab dem 1. Juli 2026
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